AUSZUG AUS DEN ALLGEMEINEN KAUF- UND LIEFERBEDINGUNGEN

Allgemeines

Folgender „Auszug aus den allgemeinen Kauf- und Lieferbedingungen“ (nachfolgend auch „allgemeine Kauf- und Lieferbedingungen“) ist gültig und anwendbar für alle Geschäftsvorgänge von Cleaf, für den Verkauf und die Ausgabe des Produktes und jedenfalls für alle von Cleaf an- oder verkauften Produkte. Die „allgemeinen Kauf- und Lieferbedingungen“ halten sich an die geltenden Gesetzesvorschriften und bilden die Rechtsgrundlage eines jeden mit Cleaf abgeschlossenen Vertrags, außer im Fall, dass bestimmte Bestellungen oder Vereinbarungen ausdrücklich schriftlich anders geregelt sind. Die „allgemeinen Kauf- und Lieferbedingungen“ haben den Vorrang vor eventuellen Ankaufbedingungen des Kunden und bilden einen wesentlichen Bestandteil des von Cleaf in den Diensten des Kunden ausgeführten Kauf- und Liefervertrags. Die im Folgenden ausgeführten „allgemeinen Kauf- und Lieferbedingungen“ betreffen demzufolge alle durchgeführten Verträge und Bestellungen, selbst wenn sie vom Kunden nicht ausdrücklich bestätigt werden. Jedenfalls gelten die „allgemeinen Kauf- und Lieferbedingungen“ mit der ersten Produktlieferung als vom Kunden angenommen.

/Vetragsbestandteile

Folgende Dokumente bilden wesentlichen Bestandteil des von Cleaf abgeschlossenen Vertrags: 1) die „allgemeinen Kauf- und Lieferbedingungen“, die jedenfalls als anwendbar und als vom Kunden unwiderrufbar und definitiv ab der ersten Produktlieferung akzeptiert gelten, unabhängig davon, ob der Kunde seine Zustimmung ausdrücklich schriftlich bestätigt; 2) die von Cleaf ausdrücklich angegebenen und akzeptierten Sonderbedingungen 3) die Bestellbestätigung ; 4) alle technischen Dokumente, Studien, Berichte die Cleaf zu jedwedem Zweck dem Kunden hat zukommen lassen 5) der Lieferschein; 6) die Proforma-Rechnung; 7) die Rechnung.

/Bestellungen und Abschluss des Vertrags

Unter Bestellung versteht man jedwedes die identifizierenden Kennzeichen der auszuführenden Lieferung (Quantität, Produkttyp, Preis) enthaltende Dokument. Die Bestellung gilt als abgeschlossener Vertrag – auch ohne ausdrückliche Zustimmung seitens des Kunden oder Bestellbestätigung seitens von Cleaf – ab der Ausführung der ersten Lieferung bzw. 10 Kalendertage nach Sendung an den Kunden der Proforma-Rechnung oder Rechnung. Unter Ausführung der Lieferung versteht man die materielle Verfügbarmachung des Produktes für den Kunden. Alle Anträge auf Änderung des Vertrags seitens des Kunden müssen von Cleaf ausdrücklich angenommen werden. Ebenso behält sich Cleaf das Recht vor, Bestellungen abzulehnen bzw., sollte das Produkt unter Nicht-“Standard”-Bedingungen Anwendung finden, die Lieferzeiten zu bestimmen; dies Alles unbeschadet der Anwendbarkeit der „allgemeinen Kauf- und Lieferbedingungen“.
Das Verhältnis zwischen Cleaf und dem Kunden kann auch im Rahmen von „geplanten“ bzw. „Programm”-Bestellungen geregelt werden. Unter einer „geplanten“ Bestellung versteht man eine Bestellung, bei der nach Bestimmung des Produkttyps und seines Einheitspreises allgemein eine Einschätzung der vom Kunden im ausdrücklich angegebenen und mit Cleaf abgesprochenen Zeitraum (Woche/Monat/Jahr) vermutlich konsumierbaren Produktmenge festgehalten wird, ohne dass jedoch Produktmenge und Lieferzeitpunkt für den Kunden als verbindlich gelten. Unter „Programm“-Bestellung versteht man eine Bestellung, bei der nach Bestimmung des Produktes und seines Einheitspreises, eine Mindest- und eine Maximalmenge des Produktes angegeben werden, die nach einem festgelegten Programm geliefert werden sollen. Alle geplanten oder Programm-Bestellungen müssen im abgesprochenen Zeitrahmen als abgeschlossene Bestellung erstellt werden, die, nach der Zusage seitens von Cleaf, die Produktmengen und Lieferfristen ausdrücklich wird nennen müssen. Jedenfalls wird eine geplante oder Programm-Bestellung 10 Tage nach Einsendung der Proforma-Rechnung oder Rechnung seitens von Cleaf als abgeschlossene Bestellung gelten. Bei einer geplanten oder Programm-Bestellung gilt die Haftung von Cleaf hinsichtlich von Fristen, maximaler Lieferzeit sowie Produktmenge und Durchschnittsvolumen als auf die mit dem Kunden abgeschlossene Vereinbarung beschränkt. Cleaf wird nicht dazu verpflichtet sein, die Lieferung von weiteren Produktmengen bzw. die Einhaltung von knapperen Lieferzeiten zu gewährleisten. Der Kunde kann die Änderung des Inhalts von geplanten oder Programm-Bestellungen beantragen; Cleaf wird sein Bestes tun, um die Anfrage seitens des Kunden zu befriedigen. Im Falle der auf eine geplante oder Programm-Bestellung bezogenen Änderungsanfrage wird Cleaf dem Kunden den Unterschied im Produktpreis mitteilen können: dieser Unterschied wird ab der ersten auf den Antrag auf Bestellungsänderung folgenden Produktlieferung als vom Kunden akzeptiert gelten. Außer in den Fällen höherer Gewalt darf der Kunde weder eine abgeschlossene Bestellung stornieren noch eine geplante oder Programm-Bestellung unter die vorgesehene Mindestmenge reduzieren. Sollte der Kunde in diesem Sinne handeln wollen, muss er Cleaf den entsprechenden Antrag schriftlich zukommen lassen. Cleaf wird den gestellten Antrag annehmen oder verwerfen bzw. dem Kunden die Kosten der Antragsannahme melden können. Der Storno oder die Reduktion der Produktmenge einer geplanten oder Programm-Bestellung wird im Falle einer schriftlichen Zusage seitens von Cleaf als verbindlich gelten. Andernfalls wird der Kunde dazu verpflichtet sein, das Produkt in der vereinbarten Menge oder in der in der offenen oder Programm-Bestellung angegebenen Mindestmenge zu übernehmen und zu bezahlen. Bei der Angabe der Kosten des Stornos oder der Reduktion unter die festgelegte Mindestmenge einer geplanten oder Programm-Bestellung wird Cleaf dem Kunden alle direkten und indirekten Kosten, die schon getätigten und noch zu tätigenden Ausgaben für die Beschaffung auch von Rohstoffen oder Vorräten, die nicht anderweitig verwendbar sind, für spezifische und unspezifische Ausrüstungen, Materialumschlag, Planungs- und Entwurfskosten in Rechnung stellen können.

/Zeichnungen – Vorgaben – Ausrüstungen

Alle Dokumente, Zeichnungen, Einschätzungen, technischen Berichte, Bewertungen, Offerten, Analysen und, jedenfalls, alle bearbeiteten Dokumente, die der Kunde und Cleaf vor oder während der Ausführung der Bestellung austauschen, gelten als ausschließlich zu dem jeweiligen spezifischen Zweck mitgeteilt, ohne dass die Mitteilung eine Übertragung von Eigentum, Nutzungsrechten oder Lizenzen bzw. jedwede Verpflichtung seitens von Cleaf beinhaltet. Der Kunde erkennt die ausschließlichen Eigentumsrechte von Cleaf über alles Mitgeteilte als Bestandteil des Cleaf-Know-Hows, für welches alle Nutzungsrechte oder Lizenzrechte ausgeschlossen sind. Ausrüstungen, selbst wenn sie partnerschaftlich mit dem Kunden aufgebaut werden, bleiben immer in der ausschließlichen Verfügbarkeit von Cleaf, ohne dass die Partnerschaft eine Nutzungslizenz oder ein Nutzungsrecht seitens des Kunden begründet.

/Produktmerkmale und Zustand der bestellten Produkte

Der Lieferant verpflichtet sich, ein Produkt zu liefern, das den mit dem Kunden vereinbarten technischen Merkmalen entspricht. Für die Verwendung des Produktes ist der Kunde allein verantwortlich. Sollte der Kunde für das Produkt eine besondere Nutzung vorsehen, muss er Cleaf darüber in Kenntnis setzen. Cleaf wird die Zustimmung dazu zusammen mit den Verkaufs- und Lieferbedingungen zur Herstellung eines Produkts für die Sonderverwendung mitteilen müssen. Nach Erhalt der Bestätigung der Bereitschaft von Cleaf wird der Kunde die Bestellung bestätigen müssen, andernfalls wird die Bestellung als eingestellt gelten. Unter keinen Umständen kann Cleaf eine Haftung übernehmen für nicht zugelassene, nicht bestimmungsgemäße Verwendungen des Produktes oder solche, die von der vereinbarten bzw. der „Standard“-Verwendung abweichen. Die Lieferung des Produktes an den Kunden gilt als definitive Annahme desselben und als unwiderrufbare Bestätigung, dass das Produkt den eigenen Erfordernissen entspricht und zu der angegebenen Nutzung und Verwendung geeignet ist. Der Kunde akzeptiert unter Verzicht auf das Vorbringen jeglichen Anspruchs, dass die von Cleaf angegebenen Mengen immer mit einer Toleranz von +/- 10% ausgedrückt sind. Der Kunde verpflichtet sich dazu, Teillieferungen des gelieferten Produktes zu akzeptieren.

/Produktverpackung

Cleaf wird das Produkt in einer den einschlägigen Sicherheitsnormen entsprechenden Verpackung liefern müssen. Der Kunde erklärt ausdrücklich, dass er über den Verpackungs-“Standard” von Cleaf informiert ist und ihn für den eigenen Transport- Lagerungs- und Umschlagsanforderungen angemessen hält. Für die sachgemäße Lagerung und Aufbewahrung des Produktes, die für den Erhalt der technischen und Funktionalen Merkmale des gelieferten Produktes sorgen sollten, haftet ausschließlich der Kunde.

/Geistige Eigentumsrechte – Vertraulichkeitsklauseln

Für die Dauer der Lieferung und für 5 Jahre nach ihrem Abschluss sind Cleaf und der Kunde zur sorgfältigsten Achtung der Vertraulichkeit und Geheimhaltung in Bezug auf alle Dokumente, Angaben, Merkmale, technischen Informationen, Zeichnungen, Berichte, die sie voneinander bei der Umsetzung ihres Vertragsverhältnisses erfahren und erhalten haben verpflichtet. Der Kunde erkennt an, dass alles, was er von Cleaf für die Dauer ihres Vertragsverhältnisses erhalten hat, ausschließlich als Know-how und Eigentum von Cleaf aufzufassen ist unter ausdrücklicher Ausschließung von Nutzungs- oder Lizenzrechten über das Erfahrene. Des Weiteren stellt der Kunde Cleaf von jeder Haftung frei für alle Folgen, die Cleaf eventuell aus der Verwendung dessen entstehen können, was vom Kunden erhalten wurde.

/Lieferung – Transport – Versicherung und Zollgebühren

Cleaf wird verpflichtet sein, die mit dem Kunden vereinbarten Lieferzeiten einzuhalten. Dennoch wird das Ablieferungsdatum in keinem Fall als wesentlich und verbindlich für die sachgemäße Ausführung der Bestellung gelten können. Der Kunde verzichtet unwiderruflich darauf, Antrag auf Schadensersatz zu stellen oder die Auflösung des Vertrags bei eventueller Nicht-Einhaltung des Liefertermins des Produktes zu verlangen. Wenn nicht anders vereinbart und unbeschadet dessen, was im Folgenden ausgeführt wird, erfolgt die Ablieferung des Produktes „ab Werk“ in der von Cleaf angegebenen Anlage. Bei der Ablieferung werden alle Gefahren und Haftungen für das Produkt auf den Kunden übertragen. Der Kunde wird das Produkt binnen 10 Tagen ab der Meldung der Verfügbarkeit der Ware abholen müssen. Andernfalls wird Cleaf dem Kunden die angefallenen Kosten in Rechnung stellen, das Produkt vernichten, den Vertrag kündigen und jedwede Verpflichtung auf eine Exklusive der Dekore für den Kunden als nicht mehr gültig ansehen können.
Cleaf wird die Ablieferung jederzeit aussetzen können bei fehlendem Eingang der Bezahlung für das Produkt am vereinbarten Termin. Des Weiteren wird Cleaf den vorhandenen Vertrag bei aller Nichterfüllung desselben von Seiten des Kunden als aufgelöst und den eventuell dem Kunden gewährten Exklusivrecht über die Dekore als nicht mehr bestehend betrachten können.
Der Transport wird, wenn nicht anders vereinbart, von Kunden organisiert, der die Kosten und die Haftung dafür trägt und – sollte dies für nötig erachtet werden – das Produkt für den Transport unter seiner ausschließlichen Verantwortung versichert. Unabhängig von der vereinbarten Ablieferungsart wird Cleaf nicht dazu verpflichtet sein, das Produkt zu versichern. Auf Rechnung des Kunden gehen auch und ausschließlich die Verzollung sowie Mietskosten, Zollgebühren und Kosten für die Lagerung am Zielort.

/Mengenprüfung und Beanstandungen

Der Kunde wird die Gemäßheit von Produkt und Produktmenge unmittelbar bei der Ablieferung überprüfen müssen, bei Strafe des Verfalls jedwedes Anspruchs. Alle Beanstandungen müssen auf dem CMR-Frachtbrief oder den Beförderungspapieren angemerkt und sofort an Cleaf weitergeleitet werden.
Im Fall von vermutlich vorhandenen Produktmängeln wird der Kunde bei Strafe des Erlöschens jedes Anspruchs binnen 10 Kalendertagen ab der Ablieferung das gelieferte Produkt durch Sendung einer geeigneten Schriftlichen Mitteilung beanstanden, worin die Fehler oder Mängel genannt, die durchgeführten Analysen und Prüfungen, sowie alle anderen Informationen und Meldungen (Produktposten, Ablieferungsdatum, usw.) enthalten sein müssen, die nützlich sein können oder von Cleaf zur Identifizierung des Produktes verlangt werden. Auf Verlangen von Cleaf wird der Kunde das beanstandete Produkt auf eigene Verantwortung und Kosten zurückgeben. Nach eigenem uneingeschränktem Ermessen und ohne, dass dies die Anerkennung irgendeiner Haftung mit sich führt, wird Cleaf das Produkt reparieren und dem Kunden erneut zukommen lassen. Sollte Cleaf keine Mängel oder Fehler feststellen, wird das Produkt erneut dem Kunden auf seine Kosten versendet. Cleaf wird jedenfalls nach eigenem uneingeschränktem Ermessen und ohne, dass dies die Anerkennung irgendeiner Haftung mit sich führt, das beanstandete Produkt ersetzen und dem Kunden erneut zusenden können. Sollte der Kunde keine eindeutig feststellbaren Fehler oder Mängel am fraglichen Produkt gegenüber Cleaf hervorheben, sondern das Produkt verwenden, verarbeiten, montieren oder an Dritte weiterverkaufen, dann wird er das Recht auf Reparatur und Ersatz sowie die Garantie auf dasselbe verlieren. Der Kunde wird selbst bei Beanstandung des Produktes auf keinen Fall die Bezahlung desselben aussetzen können. Der Kunde wird aus keinem Grund selbstständig das Produkt von Dritten bearbeiten oder verändern lassen können. Sollte dies der Fall sein, dann wird die Produktgarantie verfallen; das Produkt wird nicht mehr garantiert sein und Cleaf wird dafür keinerlei Haftung übernehmen. Sollte der Kunde bei Feststellung von Fehlern oder Mängeln entscheiden, diese Cleaf nicht mitzuteilen, sondern das Produkt zu verwenden, zu montieren oder an Dritte weiterzuverkaufen, dann wird jedes Anrecht auf Produktersatz oder Reparatur erlöschen und jede Produktgarantie verfallen. Jedenfalls werden, wenn nicht anders vereinbart, der Abbau auch bei Dritten, die Lagerung und Entsorgung des beanstandeten Produktes, selbst wenn sie von Cleaf akzeptiert werden, auf Verantwortung und Kosten des Kunden erfolgen.

/Garantie – Lebensdauer

Cleaf ist dazu verpflichtet, das Produkt unter Einhaltung aller geltenden Normen und Regelungen und der Bestellung gemäß zu liefern. Wenn nicht anders vereinbart, garantiert Cleaf das gelieferte Produkt für einen Zeitraum von sechs Monaten ab der Meldung, dass die Ware lieferfertig vorliegt oder ab der Ablieferung “ab Werk”;
selbst abweichend von den geltenden Gesetzesbestimmungen erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass das Anfangsdatum der Garantie mit dem Datum der Ablieferung zusammenfällt. Die Garantie ist nur bei sachgemäßer Verwendung des Produkts gültig und wenn der beanstandete Mangel in keiner, selbst nicht indirekter Weise, dem Kunden oder Endverbraucher angelastet werden kann.

/Annahme

Nach Verlauf von 10 Tagen ab der Ablieferung und wenn keine Beanstandung vorliegt, gilt das gelieferte Produkt als definitiv angenommen; der Kunde wird kein Recht mehr auf das Vorbringen von welcher Forderung auch immer haben. In keinem Fall wird Cleaf nach erfolgter Produktannahme dazu verpflichtet sein, das gelieferte Produkt zu ersetzen oder zu reparieren.

Bedingungen für Produktpreisänderungen

Cleaf wird die Produktpreise auch nach angenommener Bestellung ändern können und hat lediglich die Pflicht, den Kunden über die getroffene Entscheidung zu benachrichtigen. Der neue Preis wird für den Kunden ab der ersten auf die Änderungsmeldung folgende Ablieferung verbindlich. Sollten außerordentliche Umstände eintreten, welche die Einhaltung des Vertrags besonders belastend machen, wird Cleaf den Vertrag kündigen, die Bestellung oder das Programm stornieren können, ohne dass der Kunde daraus Forderungen bzw. Schadensersatzansprüche ableiten kann.

/Höhere Gewalt

In allen Fällen von höherer Gewalt oder Nicht-Verfügbarkeit des Produktes wird Cleaf die eigenen Lieferpflichten aussetzen oder den Vertragsvereinbarungen mit dem Kunden nicht nachkommen. Auf höhere Gewalt wird sich Cleaf in allen Fällen berufen können, wo die Einhaltung der vertraglichen Pflichten besonders belastend oder unmöglich werden sollte. Auf keinen Fall wird sich der Kunde auf höhere Gewalt berufen können, um die Bezahlung der gelieferten Ware auszusetzen.

/Preisbestimmung

Cleaf wird die Produktpreise in der Bestellbestätigung an den Kunden angeben. Wenn nicht anders vereinbart sind die Preise als Nettopreise ohne Steuer oder Aufpreis und „frei Werk“ in Euro angegeben.

Bezahlungen – Änderungen in der Finanzsituation des Kunden – Kundenkredit

Die Bezahlung der Lieferungen wird, wenn nicht anders vereinbart, beim Cleaf-Sitz und im Voraus erfolgen müssen.

Bei Zahlungsausfall oder -Verzug wird Cleaf die in D.Lgs 231/2002 vorgesehenen, auf der Basis des Verspätungszeitraums berechneten Zinsen erheben. Cleaf ist dazu befugt, eine Rechnung für den Betrag der Zinsen auszustellen und sie dem Kunden zu senden. Zu dem Rechnungsbetrag werden die für diese Tätigkeit anfallenden Kosten hinzuaddiert. Der Kunde wird den geschuldeten Betrag unverzüglich zahlen müssen.

Im Fall von die Kreditwürdigkeit des Kunden betreffenden Zweifeln, wenn der Kunde in einem Insolvenzverfahren (bei Betriebsfortführung oder mit Umstellung seiner organisatorischen oder Gesellschaftsstruktur) involviert ist, dann wird Cleaf nach eigenem uneingeschränkten Ermessen die bestehenden Lieferungen aussetzen und die Gewährung von Exklusivrechten auf die Dekore des Kunden rückgängig machen können.
Aus keinem Grund oder Anlass wird der Kunde ohne die Zustimmung von Cleaf Lastschriftanzeigen oder Rechnungen für ihm zustehende Kredite ausstellen können, bzw. Cleaf Beträge anlasten können, über die sich Cleaf nicht ausdrücklich schriftlich schuldig erklärt hat. Der Kunde wird also, wenn keine schriftliche Ermächtigung dazu vorliegt, keine Cleaf geschuldeten Summen abrechnen oder einkassieren können. Cleaf wird, selbst abweichend von den Angaben des Kunden, die Zahlungen erst zur Begleichung der Rechnungen für die durch die Zahlungsverspätung angesammelten Zinsen, dann für die Kosten, dann schließlich für den Preis verwenden können.

/Eigentumsvorbehalt

Das Produkt wird immer unter „Eigentumsvorbehalt” geliefert, d. h., das Produkt bleibt Eigentum von Cleaf bis zur erfolgten Begleichung aller Forderungen. Der Kunde wird alle notwendigen Maßnahmen zum Schutz oben genannten Eigentumsrechts ergreifen müssen und wird für alle Folgen haften, die dem Produkt selbst entstehen können. Der Eigentumsvorbehalt gilt unbeschadet der den Gefahrenübergang sowie die Haftung für Transport und Aufbewahrung des Produktes betreffenden Bestimmungen.

/Haftung

Cleaf wird nicht für Mängel des Produktes haften, wenn diese zurückführbar sind:1) auf nicht bestimmungsgemäße, nicht zugelassene, ungewöhnliche, atypische oder Sonderverwendung; 2) auf Fehler bei der Lagerung, beim Transport, bei der Aufbewahrung oder beim Umschlag des Produktes; 3) auf normalen Produktverschleiß; 4) auf Nicht-Beachtung der Empfehlungen, Angaben oder Ratschläge von Cleaf zur Wartung, Aufbewahrung oder Nutzung des Produktes selbst.

/Haftungsbeschränkung

Die Haftung von Cleaf wird sich für Mängel, die es selbst als nicht auf produktfremde Ursachen zurückführbar anerkennt, ausschließlich auf die Schäden an mit dem Kunden in Verbindung stehenden Dingen, Personen, oder an Angestellten desselben beschränken. Jegliche Haftung für indirekte Schäden, Imageverlust, Gewinnausfall oder -einbußen, Betriebsverluste oder Umsatzminderung, Betriebsausfall des Kunden oder Dritter bzw. als indirekte Folge der Lieferung ist ausdrücklich ausgeschlossen. Cleaf wird in keinem Fall für Schäden haften, die das Produkt möglicherweise an Dritten verursachen könnte, nachdem es montiert und zusammen mit dem Produkt des Kunden weiterverkauft worden ist. Cleaf übernimmt in keinem Fall eine Haftung, sollte es zur Verletzung der Eigentumsrechte Dritter kommen. Die Grenze für die Haftung von Cleaf wird jedenfalls den Wert des als mangelhaft erwiesenen Produktes nicht übersteigen. Aus keinem Grund oder Anlass wird der Kunde weitere Summen anfordern. Mit der Ablieferung des Produktes nimmt der Kunde unwiderrufbar die Haftungsbeschränkungen an und verzichtet auf alle gerichtlichen Schritte, selbst vorbeugender oder dringlicher Art, mit dem Ziel, weiteren Schadensersatz oder Entschädigungen über das im vorliegenden Auszug aus den „Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen“ Vereinbarte anzufordern. Die integrale Fassung der „Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen“, die der Kunde zusammen mit der ersten Produktablieferung annimmt und integraler Bestandteil des Vertrags mit dem Kunden ist, ist auf der Webseite www.cleaf.it verfügbar.

/Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Für den Vertrag mit dem Kunden und seine Ausführung gilt immer Italienisches Recht, mit Ausschluss der Gültigkeit oder Anwendbarkeit (auf Antrag des Kunden) von ausländischem Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Vertragsverhältnis zwischen Cleaf und dem Kunden, die in irgendeiner Weise, mittelbar oder unmittelbar, mit der Ablieferung zusammenhängen oder aus ihr entstehen, ist Monza.

Ausschließlich für Cleaf bleibt das Recht unbeschadet, ein Rechtsverfahren zum (auch vorbeugenden) Schutz der eigenen Kredit- oder sich aus der Lieferung ergebenden Rechte auch anders (unter anderem Recht bzw. mit anderweitigem Gerichtsstand) einzuleiten.